Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich deshalb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

Haftungsausschluß

  1. Inhalt des Onlineangebotes
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Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Beziehung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich

u n t e r s a g t.

prod-Umgebung

Lösungs-Management & -Entwicklung

für IT/TK¹/Orgs/Projekte

Deutsche Lichtwirker - sehr wirksam! :D: http://deutsche-lichtwirker.org/loesungs-mgmt

QR-Code zum Abfotografieren und automatischem Aufruf von http://deutsche-lichtwirker.org

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Fokus: Gemeinwohlförderung, vorzugsweise im Raum Chemnitz!
  • branchen- und verwaltungsübergreifende Beratung, Lösungs-Evaluierung, Umsetzung und Betreuung (vorzugsweise IT/TK¹-gestützter) Herausforderungen / Prozesse
  • Projektmanagement / Organisationsberatung / Mediation / Struktur-, Kommunikations- und Rollen-Optimierung
  • bei komplexeren Projekten bspw. orientiert an etablierten Standards wie Lean (schlankes) Management, V-Modell, Schöpfungsgesetze
  • fachliche Evaluation/Präsentation (Analyse von Chancen/Risiken, Kosten/Nutzen)
  • individuelle Softwarekonfiguration, -anpassung und -entwicklung
  • Mitwirkenden-Schulungen
  • technische Dokumentation

(¹: IT/TK: Informations- / Telekommunikationstechnologie - also bspw. bzgl. Nutzung)

  • hardwareseitig: Smartphones, Computer, Tablets, Handys, "interaktive" Hardware, DSL-Router, NAS uvm.
  • softwareseitig: Büro-Software, Fach- und/oder Individual-Anwendungen/Datenbanken, Mischformen

Erfahrung

  • erfahrener IT-Profi/Berater (Dipl.-Inf.) / Projektleiter / Softwareentwickler / Trainer / Veranstaltungsorganisator
  • versch. Branchen
  • versch. Interessentengrößen (international): privat, Klein-, Mittel-, Großunternehmen, Verwaltungen
  • versch. Teamgrößen
  • Technologiefokus: Hochsprachen, Datenbanken, Integration komplexer Systeme
  • auch Profi im Bereich Administration Linux, Windows, Netzwerke, Datenbanken, Webtechnologien
  • mehr Details gern auf Anfrage

Grundsätze

  • Kosten/Nutzen sowie Chancen/Risiken abwägen und kommunizieren
  • so einfach wie möglich, so komplex wie nötig
  • Lösungen müssen leicht wartbar, standardisiert und genügend dokumentiert sein, dass andere Mitmitwirkende es leicht übernehmen/weiterbetreuen können
  • nicht das Rad neu erfinden / Konfiguration, "Bausteine" und Integration vor Eigen/Individual-Lösungen
  • immer 2 mal Nachdenken, bevor man Größeres angeht
  • kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung/Kosten/Risiken sinnvoll abschätzen/beachten
  • selbstständig Denken und Verstehen im Interessenten- und Anwendersinne, als sich zu sehr als "Befehlsempfänger" zu verstehen

Kontakt

(tägl. 8 - 21 Uhr)
rechtl. Hinweis: Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des , die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.

Bewusst kein Facebook, keine Werbung, kein "Mitschneiden", kein "Fern-Telefonieren"!

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.