Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:
Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich deshalb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.
Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung
Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für
Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art.
2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen
vorrangig anzuwenden.
Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder
Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme
des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die
Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung
Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes
unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.
Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Beziehung mit dem Königreich Deutschland verwendet.
O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich
u n t e r s a g t.
Fun Grooves BandLächeln ~ Grooven ~ TanzenDeutsche Lichtwirker - sehr wirksam! :D: http://deutsche-lichtwirker.org/fun-grooves |
Wir sind eine semi-professionelle Band von größtenteils Freizeitmusikern mit Kindern,
familien- und kinderfreundlich,
die auf professionellem Niveau miteinander Spaß haben und haben wollen :).
Vor allem haben wir das natürlich bei unseren Proben und ab und an auch mit Publikum bei
Jam-Sessions, Clubs/Pubs, in Kindergärten, bei Hauspartys und Familienfeierlichkeiten.
Alle von uns spielen seit Jahrzehnten in versch., wechselnden Besetzungen und Formationen.
Durch unsere Tätigkeiten ausserhalb der Musi und Familien, mit teils kleinen Kindern, sind wir natürlich
bzgl. Auftrittsmöglichkeiten
in voller Besetzung eingeschränkter als Voll-Profibands, aber freuen uns gern über Interesse oder auch
Mitstreiter.
Eine nächste Aktion für die Webseite hier wird das Einstellen ein paar schöner Hörproben und Bilder vergangener Auftritte werden.
Die Band an sich hat noch viel Vergrößerungspotential, was bisher auf Grund anderer Prioritäten von uns
allen noch nicht wirklich angegangen wurde.
Folgendes wäre richtig fett :D (gern auch in Mehrfachbesetzung für robustere und entspanntere Planung von
Proben, Terminen etc.)
Bewusst kein Facebook, keine Werbung, kein "Mitschneiden", kein "Fern-Telefonieren"!
Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im
Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen
und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten
Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen
getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu
treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch
genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich
Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der
Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende
Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland.
Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.